Ablauf und Kosten

Erstgespräch

Gerne können Sie mich per Mail oder telefonisch kontaktieren, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Zu Beginn geht es darum uns kennenzulernen und mehr über Sie als Person und Ihre Anliegen zu erfahren. Das Erstgespräch im Einzelsetting dauert 50 Minuten und wird wie eine Therapieeinheit verrechnet. Es soll als Basis für Ihre Entscheidung dienen, ob Sie sich bei mir aufgehoben fühlen und sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. 

Setting

Ich biete Psychotherapie für Einzelpersonen und Paare an und arbeite mit Menschen aller Altersstufen (ab 18 Jahren). Die Frequenz der Einheiten wird individuell vereinbart.

Räumlichkeiten in der Praxis Verena Seidl

Kosten

Eine Einheit (50 Minuten) im Einzelsetting kostet 80 Euro.
Eine Einheit (90 Minuten) im Paarsetting kostet 190 Euro.
Die Bezahlung erfolgt mittels Honorarnote per Überweisung.

Da ich Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin, kann leider noch keine Teilrefundierung durch die Krankenkassen beantragt werden. 
Ein Kontingent an vergünstigten Sozialtarifen steht zur Verfügung. Fragen Sie gerne nach, ob ein solcher Platz gerade verfügbar ist.

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich § 45 des Psychotherapiegesetzes und bin zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist für eine vertrauensvolle und tragfähige therapeutische Beziehung unerlässlich.

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir mindestens 24 Stunden vorher per Mail oder telefonisch Bescheid zu geben. Bei Nichterscheinen oder späterer Absage wird das gesamte Honorar verrechnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Diese Zusatzbezeichnung bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der langjährigen Psychotherapieausbildung befinde und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu befugt bin eigenständig therapeutisch zu arbeiten. Um die Qualität meiner Arbeit sicherzustellen und weiterzuentwickeln, bin ich verpflichtet bei erfahrenen, eingetragenen Psychotherapeut*innen Supervision in Anspruch zu nehmen. Genauso wie ich selbst, unterliegen auch die Supervisor*innen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.